DieGrundlegendeLizenzsituationDiese Checkliste beleuchtet Lizenzfragen zum Einsatz der DDC in Fachportalen. Die grundlegende Lizenzsituation:Die DNB hat eine Übersetzungslizenz für die DDC erworben. Mit dieser Lizenz ist das Recht verbunden innerhalb von Deutschland die gedruckte deutsche Version sowie Lizenzen für die deutschsprachige Version der DDC zu vertreiben. Das deutsche Pendant zu WebDewey ist das Melvil-Paket der DNB. Es beinhaltet die Werkzeuge MelvilClass und MelvilSearch sowie eine XML-Schnittstelle für den Datenaustausch. Bei MelvilClass handelt es sich um eine elektronische Ausgabe der DDC deutsch. Seine Lizenzbedingungen orientieren sich eng an OCLCs Lizenzbedingungen für WebDewey. Bei der Erschließung mit der DDC gibt es keine Einschränkungen. Notationen und ihre Klassenbenennungen dürfen auf Datensatzebene gemeinsam gespeichert werden. Im Retrievalprozess ist sowohl die Suche nach Notationen als auch nach Klassenbenennungen und Registereinträgen ohne Einschränkungen erlaubt. Erst bei der Anzeige der Ergebnisse gelten die im nächsten Absatz beschriebenen Einschränkungen. Lizenzrechtliche Einschränkungen ergeben sich immer dann, wenn mehr als die ersten drei Stellen der DDC Notation gemeinsam mit den Klassenbenennungen in Diensten ohne lizenzrechtliche Regelung zur Nutzung bereit gestellt werden (gilt also für alle öffentlichen Angebote). Bei der Anzeige der DDC in den offenen Diensten (z.B. ViFa Portal) dürfen die ersten drei Stellen der DDC Notation und deren Klassenbenennungen gemeinsam angezeigt werden. Ab der vierten Stelle ist es nicht erlaubt Notationen und Klassenbenennungen gemeinsam anzuzeigen. Bei der Anzeige der DDC in Portalen muss das Copyright von OCLC an prominenter Stelle gut sichtbar platziert sein. Dabei ist eine festgelegte Formulierung zu verwenden: "Dewey, Dewey Decimal Classification und WebDewey sind eingetragene Warenzeichen des OCLC Online Computer Library Center, Inc. Die Dewey-Dezimalklassifikation ist urheberrechtlich geschützt. (c) 2003-2007 OCLC Online Computer Library Center, Inc. Used with Permission.” Das Erstellen von Konkordanzen von und zur DDC erfordert eine Absprache mit OCLC, eine besondere Lizenz dafür gibt es nicht. In dem Lizenzvertrag zwischen DNB und OCLC für die Übersetzung ist die Verlinkung der SWD mit der DDC verankert, was im Projekt CrissCross durchgeführt wird; daher musste für CrissCross kein besonderer Lizenzvertrag abgeschlossen werden. Die Verwendung der DDC durch die DNB ist zeitlich begrenzt für die Laufzeit der 22. Ausgabe der DDC (voraussichtlich bis 2010) und muss danach neu verhandelt werden. Ein Mapping zwischen RVK und DDC scheiterte bisher an Problemen bei der Bereitstellung der Daten durch OCLC. Die Nachnutzung der Ergebnisse aus CrissCross setzt die Lizenzierung der DDC voraus. zurück zu DDC zurück zur Hauptseite |